
Zukunftsorientiert präsentiert sich die Klinik Löwenstein gGmbH auch in der erneuerbaren Energie.
Eine 121 kWh/pik-Photovoltaikanlage ist auf dem Klinikflachdach, einem Schrägsegel sowie an der Südfassade installiert. Über eine Bürgerbeteiligung von 23 "Öko-Freaks" aus dem gesamten regionalen Umland und der Klinik als Teileigentümerin wird der Strom in das EnBW-Netz eingespeist und vergütet.
Der erste Teil der Module ging im Februar 2003 in Betrieb, im Juni des gleichen Jahres das große Schrägsegel als erster Bauabschnitt ist mit 70 kWh/pik ans Netz. Der zweite Bauabschnitt, die Dachaufbauten sowie die Südfassade ging im August 2005 in Betrieb. Hierüber können 51 kWh/peak eingespeist werden.
Die gesamte Anlage ist auf Eigentumsanteile auf 20 Jahre ausgerichtet, so lange die Vergütung nach dem Energieeinspeisegesetz gesichert ist.
Für das Jahr 2006/2007 wird geplant, eine weitere Fläche auf dem "Gesellschaftsbau" mit Solarmodulen zu versehen, die erneut durch einzelne Bürgerbeteiligungen im 2,5 kWh/pik-Schritt als Eigenbeteiligung folgen können.
Interessenten erhalten gerne weitere Auskünfte beim
1. Vorsitzenden Dieter Bopp
Verein Umwelt und Gesundheit e.V.
in der Klinik Löwenstein gGmbH
Geißhölzle 62, 74245 Löwenstein
Telefon 0 71 30 / 15 - 43 00
Telefax 0 71 30 / 15 - 48 00
Dieter Bopp
"Umwelt und Gesundheit e.V."
in der Klinik Löwenstein
Geißhölzle 62
74245 Löwenstein
Telefon 0 71 30 / 15-43 00
Fax 0 71 30 / 15-48 00
Bürgermeister Klaus Schifferer
Stadtverwaltung Löwenstein
Maybachstraße 52
74245 Löwenstein
Telefon 0 71 30 / 22-11
Fax 0 71 30 / 22-50
Franz Petschl
Richard-Wagner-Straße 52
74251 Lehrensteinsfeld
Telefon 0 71 34 / 15222
Der Verein führt den Namen Umwelt und Gesundheit. Er hat seinen Sitz in 74245 Löwenstein.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt anschließend den Zusatz "e.V.".
Zweck des Vereins ist die Förderung des Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Unterstützung zur Errichtung, zum Betrieb und zur öffentlichen Präsentation regenerativer Energieträger inkl. wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisgewinnes. Durch Schulungen, Führungen, Informationsveranstaltungen u.a. sollen private Nachahmer gewonnen werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des gemeinnützigen Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
Der Verein Umwelt und Gesundheit e.V. mit Sitz in Löwenstein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Über deren Annahme entscheidet der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung.
Auch juristische Personen oder Körperschaften (z.B. Kliniken, Gemeinden, Kirchen) können Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss.
Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.
Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Über die Höhe oder Änderungen beschließen die Mitglieder in der ordentlichen Jahresversammlung.
Organe des Vereines sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassier.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des Vorstandes vertreten. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
Die in den ersten drei Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes und über Satzungsänderungen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Stimmenthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen.
Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Jeder kann Mitglied im Verein "Umwelt und Gesundheit e. V." werden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 10 Euro.